Station 1: Willkommen im Reich des Froschkönigs
Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die am 21. Mai 1992 in Kraft getreten ist. Sie dient dem Schutz der natürlichen Lebensräume (Habitat = Lebensraum) und der darin vorkommenden wildlebenden Tiere (Fauna = Tiere) und Pflanzen (Flora = Pflanzen). Hauptziel ist, die biologische Vielfalt unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen zu erhalten. Welche Arten und Lebensraumtypen genau geschützt werden ist in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet. (RICHTLINIE 92/43/EWG, 1992)
Der Europäische Laubfrosch
Der Europäische Laubfrosch ist mit seiner Länge von 3 bis 5 cm unsere kleinste einheimische Froschart. Laubfrösche sind tag- und nachtaktiv und bevorzugen heckenreiche, extensiv genutzte Wiesen- und Auelandschaften. Sie ernähren sich vorwiegend von Fliegen, Käfern und Spinnen. (LUBW, 2013)
Während der Paarungszeit halten sich ganze Gruppen von Laubfroschmännchen im oder auch am Laichgewässer auf. Nach Sonnenuntergang versuchen sie mit ihren Rufen (Balzgesang) Weibchen anzulocken. Wie ihr Ruf klingt, könnt ihr euch weiter unten anhören. Ihre Eier heften sie als Laichballen an Wasserpflanzen an. Die Larven schlüpfen dann nach ca. einer Woche und entwickeln sich in einem Zeitraum von 40 bis 90 Tagen zu einem Jungfrosch. (LUBW, 2013)
So klingt der Ruf des Laubfrosches - einfach draufklicken:
Quellen
RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Referat 25 – Artenschutz, Landschaftsplanung (2013): Europäischer Laubfrosch, Karlsruhe 2013
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