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Datum: 27.07.2023

Arbeitsministerium startet neues
Förderprogramm für Weiterbildungen

Das gut angenommene Förderprogramm für betriebliche und individuelle Weiterbildungsvorhaben
in Sachsen-Anhalt wird neu aufgelegt.

Mit dem neuen Förderprogramm werden zum einen betriebliche Weiterbildungen unterstützt.
Je nach Unternehmensgröße beträgt die Sockelförderung 40 bis 60 Prozent.
Für Unternehmen, die Tarif bezahlen und älteren oder geringfügig Beschäftigten sowie Menschen
mit Migrationshintergrund oder Behinderung eine Weiterbildung ermöglichen, steigt der Fördersatz
auf bis zu 90 Prozent.
Außerdem werden arbeitgeberunabhängige individuelle Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen gefördert.
Auch hier findet bei der Höhe der Förderung die soziale Ausgewogenheit Beachtung.
So erhalten Personen mit geringem Einkommen oder Auszubildende bis zu 90 Prozent Unterstützung.

Ein neuer Schwerpunkt ist die Förderung von Sprachkursen, wenn sie von anerkannten Sprachschulen,
öffentlichen Einrichtungen wie Volkshochschulen oder qualifizierten Sprachlehrkräften durchgeführt werden.

Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden.
Alle Informationen zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen sowie zur Förderung von individuellen beruflichen
Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen“ sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich
bzw.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell.