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Personalausweis erstmalig beantragen


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Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert werden. Die können direkt im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.

Sind Sie mindestens 16 Jahre alt? Dann müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Auch jüngere Kinder können auf Wunsch den Personalausweis beantragen, es besteht aber keine Pflicht.

Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals

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Volltext

Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

  • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
    • außer: Anschrift, Größenangabe
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten

Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vorhandenes Dokument
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr).
    Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden. Die können im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.
Personaldokument
Gebühren

Ausstellungs-
dauer


Dokumente für
Minderjährige

Gebühren

Ausstellungs-
dauer

Personalausweis
ab 24 Jahre
37,00
Euro
3 – 4
Wochen

Vorläufiger
Personalausweis

10,00
Euro

sofort

Vorläufiger
Personalausweis
10,00
Euro
sofort

Personalausweis

22,80
Euro

3 – 4
Wochen

Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

37,00
Euro
3 – 4
Wochen

Reisepass

37,50
Euro

4 – 6
Wochen

Reisepass
bis 24 Jahre
37,50
Euro
3 – 6
Wochen


 


Reisepass
ab 24 Jahre

70,00
Euro

3 – 6
Wochen

 


Expresszuschlag
für Reisepass

32,00
Euro

4 – 5
Werktage

  Expresszuschlag
für Reisepass
32,00
Euro

4 – 5
Werktage

Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige:
Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)

  • Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen

Zu beachten:

  • Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.

  • Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.

Wichtig:

  • Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

    1. wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde

    2. bei allein Sorgeberechtigten  ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER

    3. nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren

ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.

- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
  • Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Frist

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Für antragstellende Person ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für antragstellende Person unter 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsgrundlage(n)