Inhalt

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Erteilung von Wahlscheinen/Ausstellung von Briefwahlunterlagen

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die Stadt Haldensleben, vertreten durch die Bürgermeisterin, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail buergermeister@haldensleben.de, Tel. 03904 479-0 – verarbeitet Ihre persönlichen Daten im Bereich Bürgerbüro.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Erteilung von Wahlscheinen/Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den Rechtsvorschriften (Wahlgesetze, -ordnungen der jeweiligen Wahl) verarbeitet.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an den Fachbereich Statistik und Wahlen des Landkreises Börde und unseren beauftragten Dienstleister Kommunale IT-Union e. G. (Kitu), Magdeburg weitergegeben werden. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
Im Übrigen werden alle Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

4. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden von uns auf der Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen gemäß § 90 BWO, § 83 EuWO, § 86 KWO, § 101 LWO gespeichert.

Wähler-, Wahlscheinverzeichnisse und Verzeichnisse ungültiger Wahlscheine sowie Verzeichnisse von Sonderwahlbezirken sind nach sechs Monaten (neun Monate bei Landtagswahl) seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Bundes-, Landes- oder Kreiswahlleiter etwas anderes anordnet. Wahlscheine und alle übrigen Unterlagen können 60 Tage vor der Wahl vernichtet werden.

5. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 und 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren o. g. Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, E-Mail poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www. datenschutz.sachsen-anhalt.de.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

6. Pflicht zur Angabe von Daten

Sie sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften für die jeweilige Wahl zur Datenbereitstellung verpflichtet.
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für das Erteilen von Wahlscheinen/Ausstellen der Briefwahlunterlagen erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Erteilung von Wahlscheinen/Ausstellen der Briefwahlunterlagen nicht erfolgen

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie von unserer/m Datenschutzbeauftragten, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, Tel. 03904 479-362, E-Mail datenschutz@haldensleben.de, welche/n Sie gern bei Fragen kontaktieren können.

Abkürzungsverzeichnis:

 

            Art.                             Artikel

            S.                                Satz

            Abs.                           Absatz

            DSGVO                     Datenschutzgrundverordnung

            BWO                          Bundeswahlordnung

            EuWO                                   Europawahlordnung

            KWO                          Kommunalwahlordnung

            LWO                          Landeswahlordnung