Datenschutzhinweis für Zuwendungen/Spenden
im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten von Zuwendenden und Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) für steuerbegünstigte Zwecke.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Die Bürgermeisterin–, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben, Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904-479-0; E-Mail: buergermeister@haldensleben.de
Die personenbezogenen Daten werden in der Kämmerei, Abt. Finanzen, Tel +49 3904-479-0, E-Mail: finanzen@haldensleben.de verarbeitet.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904 479 2313, E-Mail datenschutz@haldensleben.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Annahme von Spenden an die Stadt Haldensleben.
Für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigung müssen Ihr vollständiger Name, die Anschrift, das Zuwendungsdatum, der Zuwendungsbetrag und der Zuwendungszweck verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich für den Zweck, Ihnen für Ihre Zuwendung an die Stadt Haldensleben eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 b der DSGVO in Verbindung mit § 99 KVG LSA, sowie § 10b EStG und §§ 29b bis 31c AO verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Genehmigung der Annahme an die Bürgermeisterin (Zuwendungen bis 500 EUR), an das Fachamt, welches die Zuwendungsbescheinigung für den steuerbegünstigten Zweck beantragt hat, sowie an den Landkreis Börde, Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben, mit dem jährlich abzugebenden Zuwendungsbericht weitergeleitet. Eine Weiterleitung erfolgt auch über den Wirtschafts- und Finanzausschuss an den Hauptausschuss (Zuwendungen über 500 EUR bis 150.000 EUR), sowie an den Stadtrat der Stadt Haldensleben (bei Zuwendungen über 150.000 EUR).
Die Beschlussvorlagen sind für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse über die Homepage der Stadt Haldensleben https://www.haldensleben.de öffentlich zugänglich und enthalten den Vor- und Nachnamen und Adresse des Zuwendungsgebers, den Spendenbetrag, das Spendendatum und den Spendenzweck.
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den §§ 169 – 171, 228 – 232 AO.
Betroffenenrechte
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Telefon +49 391 81803-0, Telefax 49 391 81803-33, poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann keine Zuwendungsbestätigung an Sie ausgegeben werden.
Erläuterung der Abkürzungen
Art. – Artikel
EStG – Einkommensteuergesetz
AO – Abgabenordnung
EU-DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
KAG LSA – Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt