Bescheinigung der Eheschließung
Beschreibung
Für die Ausstellung von Eheurkunden werden gemäß des Verwaltungskostengesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (VerwKostG LSA) Gebühren erhoben.
Für die Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten nach des standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde.