Personalausweis beantragen wegen Verlust
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde im Original
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Gebühren (Kosten)
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Sprechen Sie beim Bürgeramt vor.
Dort wird die Online-Ausweisfunktion Ihres alten Ausweises gesperrt.
Sie müssen dann für den neuen Ausweis alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.