Personalausweis Fund melden
Finden Sie Ihren Personalausweis nach einer Verlustmeldung oder Diebstahl wieder, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Voraussetzungen
- Sie haben den Verlust des Ausweises gemeldet
Rechtsgrundlage
Formulare
- Anzeige über den Verlust / das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises, vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
- ggf. vorläufiger Personalausweis
Gebühren (Kosten)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr: 6,00 Euro
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises - Gebühr: 6,00 Euro
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland