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Personalausweis erstmalig beantragen


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Kein Foto dabei? Kein Problem! Wer ein (Ausweis-) Dokument beantragen will, kann ab sofort direkt im Bürgerbüro ein biometrisches Lichtbild machen

Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals

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Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten

Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vorhandenes Dokument
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!

Personaldokument
Gebühren

Ausstellungs-
dauer


Dokumente für
Minderjährige

Gebühren

Ausstellungs-
dauer

Personalausweis
ab 24 Jahre
37,00
Euro
3 – 4
Wochen

Vorläufiger
Personalausweis

10,00
Euro

sofort

Vorläufiger
Personalausweis
10,00
Euro
sofort

Personalausweis

22,80
Euro

3 – 4
Wochen

Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

37,00
Euro
3 – 4
Wochen

Reisepass

37,50
Euro

4 – 6
Wochen

Reisepass
bis 24 Jahre
37,50
Euro
3 – 6
Wochen


 


Reisepass
ab 24 Jahre

70,00
Euro

3 – 6
Wochen

 


Expresszuschlag
für Reisepass

32,00
Euro

4 – 5
Werktage

  Expresszuschlag
für Reisepass
32,00
Euro

4 – 5
Werktage

Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige:
Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)

  • Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen

Zu beachten:

  • Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.

  • Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.

Wichtig:

  • Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

    1. wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde

    2. bei allein Sorgeberechtigten  ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER

    3. nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren

ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.

- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
    • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
    Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Fristen

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Gebühren (Kosten)

  • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsgrundlage

Siehe auch