Personalausweis bei Verlust neu beantragen
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Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert werden. Die können direkt im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals
Volltext
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr).
Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden. Die können im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.
Personaldokument |
Gebühren |
Ausstellungs- |
Dokumente für |
Gebühren |
Ausstellungs- |
|
Personalausweis ab 24 Jahre |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Vorläufiger |
10,00 |
sofort |
|
Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
sofort |
Personalausweis |
22,80 |
3 – 4 |
|
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Reisepass |
37,50 |
4 – 6 |
|
Reisepass bis 24 Jahre |
37,50 Euro |
3 – 6 Wochen |
||||
Reisepass |
70,00 |
3 – 6 |
||||
Expresszuschlag |
32,00 |
4 – 5 |
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 |
Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige: |
Notwendige Unterlagen
-
Geburtsurkunde des Kindes
-
Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
-
Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
-
Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
-
Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
-
Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
-
wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
-
bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
-
nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren
-
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Kosten
- Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)
- Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
-
Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr
- Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
-
Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Frist
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.