Reisepass mit 48 Seiten beantragen
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Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert werden. Die können direkt im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.
Wenn Sie viel reisen und mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals
Volltext
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Erforderliche Unterlagen
-
bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr).
Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden. Die können im Bürgerbüro erstellt werden (Kosten: 6 Euro) bzw. bei einem registrierten Fotografen. Dieser Link führt Sie zu einer externen Internetseite mit einer Übersicht entsprechender Fotografen.
Personaldokument |
Gebühren |
Ausstellungs- |
Dokumente für |
Gebühren |
Ausstellungs- |
|
Personalausweis ab 24 Jahre |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Vorläufiger |
10,00 |
sofort |
|
Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
sofort |
Personalausweis |
22,80 |
3 – 4 |
|
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Reisepass |
37,50 |
4 – 6 |
|
Reisepass bis 24 Jahre |
37,50 Euro |
3 – 6 Wochen |
||||
Reisepass |
70,00 |
3 – 6 |
||||
Expresszuschlag |
32,00 |
4 – 5 |
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 |
Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige: |
Notwendige Unterlagen
-
Geburtsurkunde des Kindes
-
Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
-
Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
-
Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
-
Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
-
Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
-
wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
-
bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
-
nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren
-
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n)
- Reisepass mit 48 Seiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 2 Wochen dauert.
- 3 Werktag(e)
- Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren.