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Information zur EU-Lärmkartierung

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde am 25. Juni 2002 vom europäischen Parlament und dem Rat der europäischen Union erlassen. Das Ziel der Richtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder zu mindern.

Durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24. Juni 2005 und Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Bundesrecht. Nach § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Gemeinden sowohl zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr als auch der Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Die Durchführung dieser Lärmkartierung, sowie die Berechnungsverfahren sind in der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt.

Die Lärmkartierung für die Stadt Haldensleben erfolgte für den Bereich B245, beginnend an der Kreuzung B245/L42 (Süplinger Straße) und im weiteren Verlauf in östlicher Richtung bis zur Kreuzung B245/B71(Gerikestraße/Magdeburger Straße). Die B71 wurde in ihrem Verlauf bis an die Grenze der Gemeinde „Niedere Börde“ betrachtet. Dazu wurde von einem Ingenieurbüro ein schalltechnisches Gutachten einschließlich der Lärmkarten für die Stadt Haldensleben erstellt.

Nach Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen  wurden die Resultate dieser Lärmkartierung 2022 in einem Ergebnisbericht „Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Haldensleben“ veröffentlicht.

Abschließend wurde von der Stadt Haldensleben ein Lärmaktionsplan erarbeitet, der sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse der durchgeführten Lärmkartierung aus dem Ergebnisbericht und den bereits erfolgten Lärmminderungsmaßnahmen bezieht. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Haldensleben zu ermitteln und zu beurteilen sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und festzulegen.

In einem 5-jährigen Rhythmus werden sowohl die Ausgangsdatenlage als auch das daraus erstellte Kartenmaterial vom Land Sachsen-Anhalt geprüft und ggf. aktualisiert. Der Lärmaktionsplan wird kontinuierlich seitens der Stadt überprüft und, falls erforderlich, an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.