Inhalt

Information zur EU-Lärmkartierung

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde am 25. Juni 2002 vom europäischen Parlament und dem Rat der europäischen Union erlassen. Das Ziel der Richtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder zu mindern. Durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24. Juni 2005 und Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Bundesrecht. Nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Gemeinden u.a. zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verpflichtet. Die Durchführung dieser Lärmkartierung, sowie die Berechnungsverfahren sind in der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt.
Die Erstellung der Lärmkartierung für die Stadt Haldensleben erfolgte für den Bereich B245, beginnend an der Kreuzung B245/L42 (Süplinger Straße) und im weiteren Verlauf in östlicher Richtung bis zur Kreuzung B245/B71(Gerikestraße/Magdeburger Straße). Die B71 wurde in ihrem Verlauf bis an die Grenze der Gemeinde „Niedere Börde“ betrachtet.
Das vollständige Gutachten der Lärmkartierung einschließlich der Lärmkarten für die Stadt Haldensleben können Sie hier einsehen.