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Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen

Stadt Haldensleben
Die Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen

Der Landkreis Börde hat die vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 03. Dezember 2020 festgestellte Ergänzung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen (Feststellungsbeschluss: Beschluss-Nr. 114 -(VII.)/2020) mit Erlass vom 23.02.2021, Aktenzeichen: 2021-00316, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) und des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S.712, 713).genehmigt.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und § 18 der Hauptsatzung der Stadt Haldensleben in der zurzeit geltenden Fassung, wird die vorliegende Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Das Plangebiet der Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen umfasst die komplette Gemarkung Süplingen einschließlich der Ortschaft Bodendorf und ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung beim Bauamt der Stadt Haldensleben, Abteilung Planung/Umwelt, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Parallel wird die Ergänzung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können jederzeit unter http://www.haldensleben.de/Start/Bauen-Umwelt/Stadtplanung eingesehen werden.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Deckblattes schriftlich gegenüber der Gemeinde Eching unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind

Haldensleben, 15.03.2021

Aust
2. Stellv. Bürgermeisterin

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Begründung zum FNP Süplingen

Planzeichnung zum FNP Süplingen