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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Haldensleben

Stadt Haldensleben

Der Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Haldensleben „Gemischte Bauflä-
che Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle

Der Landkreis Börde hat die vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 03. März 2022 festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes
„Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle, (Feststellungsbeschluss: Beschluss-Nr. 247 -(VII.)/2022) mit Verfügung vom 06.07.2022, Aktenzeichen: 2022-01626, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist und des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S.288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S.130), genehmigt.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und § 18 der Hauptsatzung der Stadt Haldensleben in der zurzeit geltenden Fassung, wird die vorliegende Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zur
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche BahnhofswegSatuelle“(im Bereichdes Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle) mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle) ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle, der Stadt Haldensleben kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung beim Bauamt der Stadt Haldensleben, Abteilung Planung/Umwelt, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle, einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Parallel wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Bahnhofsweg Satuelle“ (im Bereich des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Bahnhofsweg“, Satuelle, mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können jederzeit unter http://www.haldensleben.de/Start/Bauen-Umwelt/Stadtplanung eingesehen werden.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Deckblattes schriftlich gegenüber der Gemeinde Eching unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind

Haldensleben, 27.07.2022

Hieber

Bürgermeister


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Begründung zur 5. Änderung des FNP

Planzeichnung zur 5. Änderung des FNP

Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung des FNP