Tankstelle - Erlaubnis
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Formulare
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.