Bescheinigung der Eheschließung
Nr. 99059001110000Beschreibung
Für die Ausstellung von Eheurkunden werden gemäß des Verwaltungskostengesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (VerwKostG LSA) Gebühren erhoben.
Für die Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten nach des standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde.