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Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit einer Pflegevereinbarung für eine städtische Grünfläche

Koordinierung der Pflegevereinbarungen (Grünflächenpatenschaften) für Grünflächen der Stadt Haldensleben, Beratung und Begleitung der ehrenamtlichen Paten.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Der Bürgermeister – Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail buergermeister@haldensleben.de Tel.: Behördennummer 115 oder +49 03904 479 1300

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 03904 479 2313, E-Mail datenschutz@haldenleben.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Koordinierung der Pflegevereinbarungen, zur Erstellung und Überarbeitung der Pflegevereinbarungen sowie zur Kontaktpflege.

Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S 1b DSGVO (zur Erfüllung eines Vertrags) bzw. wenn Sie uns hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 S 1a DSGVO erklärt haben, verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an den Verwaltungs- und Personalservice sowie an die Kämmerei (Abt. Liegenschaften) und bei Bedarf an das Rechts- und Ordnungsamt weiter gegeben werden.

Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.

Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine sachliche Notwendigkeit oder rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

Dauer der Speicherung der personengebundenen Daten

Ihre Daten werden von uns bis zur Beendigung der Pflegevereinbarung (Kündigung der Pflegever-einbarung) gespeichert.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertrag-barkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33,

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

Pflicht zur Angabe von Daten

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für den Abschluss des Vertrags und zur weiteren Begleitung der Pflegevereinbarung (Patenschaft) erforderlich.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.