Inhalt

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit amtlichen Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die Stadt Haldensleben vertreten durch den Bürgermeister, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail: buergermeister@haldensleben.de , Telefon  03904/ 479-0 – verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Bürgerbüro.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften.

Ihre Daten (gebührenrechtliche Protokollierung) werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 23, 33, 34 VwVfG verarbeitet.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfänger

Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden Ihre Daten nicht weitergegeben. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.

Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

4. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen gemäß § 36 Abs. 2 GemKVO –LSA

5. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO).  Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391/ 81803-0, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

6. Pflicht zur Angabe von Daten

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften erforderlich.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie von unserer/m Datenschutzbeauftragten, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, Tel.: 03904/ 479 2313, E-Mail: datenschutz@haldensleben.de, welche/n Sie gern bei Fragen kontaktieren können.

Abkürzungsverzeichnis

Art.                             Artikel

Abs.                           Absatz

S.                                Satz

DSGVO                     Datenschutzgrundverordnung

VwVerfG                   Verwaltungsverfahrensgesetz

GemKVO-LSA         Gemeindekassenverordnung - Land Sachsen-Anhalt