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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts.

Sie gilt für die unter www.haldensleben.de veröffentlichten Internetseiten der Stadt Haldensleben.

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir werden uns bemühen, bei bestehenden Problemen schnellstmöglich Abhilfe zu leisten. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 03904 479 1215.

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.



Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Abteilung Stadtmarketing und Kommunikation der Stadtverwaltung Haldensleben.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraph 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.haldensleben.de ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18. September 2020 durchgeführten BITV-Selbstbewertung. Die letzte Prüfung fand am 30. April 2021 statt.

Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Von den insgesamt 60 Prüfschritten waren 7 nicht anwendbar. Als „nicht erfüllt“ wurden 2 Prüfschritte eingestuft. Als „eher erfüllt“ 3, als „erfüllt“: 48.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei und befinden sich in Bearbeitung:

    1. Der Aufbau von Datentabellen ist nicht korrekt (Prüfschritt 1.3.1e)
    2. In Datentabellen ist der Bezug von Inhalten zur jeweiligen Überschrift nicht definiert. (Prüfschritt 1.3.1f)

 Nicht anwendbar:

    1. Alternativen für CAPTCHAS (Prüfschritt 1.1.1d)
    2. Alternativen für Audiodateien und stumme Videos (1.2.1a)
    3. Videos (live) mit Untertiteln (1.2.4a)
    4. HTML-Strukturelemente für Zitate (1.3.1c)
    5. Kein Strukturmarkup für Layouttabellen (1.3.1g)
    6. Ton abschaltbar (1.4.2a)
    7. Alternativen für Bewegungsaktivierung (2.5.4a)

Die Stadt Haldensleben ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.