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Hauptwohnsitz anmelden


Ab sofort können in Haldensleben alle Schritte der Wohnsitzanmeldung online durchgeführt werden. Über den Link hinter der Schaltfläche "Onlinedienst" werden Sie zur Internetseite: https://wohnsitzanmeldung.de weitergeleitet. Dort können Sie sich ausführlich über den Dienst informieren und ihn starten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Ein kurzes Erklärvideo finden Sie auch hier, etwas weiter unten.

Logo eWA
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei

Möchten Sie den Online-Dienst nicht nutzen, klicken Sie einfach auf: „Jetzt einen Termin reservieren” und erledigen Ihr Wohnsitz-Anliegen persönlich im Bürgerbüro.

Erklärvideo: So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

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Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen - Übersicht / Formulare

An- und Ummeldungen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente (wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist oder bei der Anmeldung nur ein Reisepass oder ein nicht von deutschen Behörden ausgestelltes Personaldokument vorgelegt werden kann, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Zuzugsgemeinde vorgelegt werden. Diese sollte nicht älter als drei Monate sein)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland und bereits früherer Meldung in Deutschland ist auch ein Nachweis (Meldebestätigung) über die letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug in das Ausland vorzulegen

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Formular Anmeldung Hauptwohnung
Formular Wohnungsgeberbestätigung
Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung

Bei An- und Ummeldung von Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten den Beschluss über die gemeinsame elterliche Sorge im Original
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz
    (Entfällt, wenn ein gemeinsamer Haushalt der Sorgeberechtigten mit dem/n minderjährigen Kind/ern begründet wird

Formular Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug Minderjähriger


Abmeldungen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente

Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Wird eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezogen, erfolgt lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde des neuen Wohnsitzes!

Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden.

   Formular Abmeldung Hauptwohnung

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers