Falknerjagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)