Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Siehe auch
- Erdaufschluss Anzeige
- Erdaufschluss anzeigen