Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Für die Inanspruchname dieser Dienstleistung ist eine Terminbuchung erforderlich.
Zur Online-Terminvergabe gelangen Sie über die Schaltfläche „Jetzt einen Termin reservieren”.
Kein Foto dabei? Kein Problem! Wer ein (Ausweis-) Dokument beantragen will, kann ab sofort direkt im Bürgerbüro ein biometrisches Lichtbild machen
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Gebühren
- Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren - Gebühr: 82,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.