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Zulassung zur Teilprüfung für Lehrämter beantragen


Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag „Zulassung für berufsbegleitende Studiengänge“ aus.
  • Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

Voraussetzungen

  • Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • und sind als Seiteneinsteiger im Schuldienst in SachsenAnhalt tätig.
  • Sie haben an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik ein weiteres Fach studiert.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung

Gebühren (Kosten)

Fristen

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.