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Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen


Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung staatliche Abschlussprüfungen“ aus.
  • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
  • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Bevor Sie dies tun, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Zulassung (drei bis vier Monate später) den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 215 LP;
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 245 LP
  •  und ob Sie die wissenschaftliche Hausarbeit termingerecht abgeben werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

Voraussetzungen

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

Gebühren (Kosten)

Fristen

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.