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Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen


Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie zuvor eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellen.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen können, müssen Sie eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellt haben. Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen, wenn Sie die für das jeweilige Lehramt notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung wissenschaftliche Hausarbeit“ aus.
  • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
  • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Das Landesprüfungsamt genehmigt das Thema und stellt es Ihnen zu.
  • Das bestätigte Thema ist verbindlich und darf nur mit Genehmigung des LPA geändert werden.
  • Sie können eine Änderung des Themas nur innerhalb eines Monats beim LPA beantragen. Die Änderung muss von beiden Gutachtenden  bestätigt werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

Voraussetzungen

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie müssen die erforderlichen Leistungspunkte nachweisen:
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 150 LP
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 180 LP.
  • Sie formulieren in Abstimmung mit einer Hochschullehrkraft ein Thema Dieses muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Sie wählen zwei Hochschullehrkräfte als Gutachtende aus. Sie lassen sich deren Einverständnis per Unterschrift auf dem Zulassungsantrag bestätigen

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – wissenschaftliche Hausarbeit
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

Gebühren (Kosten)

Fristen

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

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