Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
Förderfähige Vorhaben:
- Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
- Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
- Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung
Gefördert werden:
Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.