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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Frist

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Kosten

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Ansprechpunkt

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Rechtsgrundlage(n)