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Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen


Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen aufgrund von Verlust den Ersatz einer Unternehmenskarte. 

Allgemeine Informationen

Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwen-dung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich oder online zu stellen.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt.

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte (Ersatzkarte) entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.
Bei Verlust der Unternehmenskarte muss eine schriftliche Erklärung (Verlusterklärung) der zuständigen Stelle bei der Antragstellung vorgelegt werden. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle eine Versicherung Eides statt verlangen.
Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, so wird die Karte erneuert.
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit
Eine wiedergefundene Karte ist der ausstellenden Behörde oder Stelle zurückzugeben.

Voraussetzungen

Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
  • Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
  • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder
  • Als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort
  • Ggf. Verlusterklärung

Gebühren (Kosten)

Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Fristen

Antragsfrist: 7 Werktage

Bearbeitungsdauer

8 Arbeitstage

Zuständige Stelle

DEKRA und TÜV Nord

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

  • Den Antrag für den Ersatz Ihrer Unternehmenskarte mit den erfor-derlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
  • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

Weitere Informationen

Bei Verlust der Unternehmenskarte ist unverzüglich die antragsbearbeitende Stelle, welche die Karte erteilt, zu informieren.

Rechtsgrundlage

Siehe auch