Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm
Mit dem Schuljahr 2010/11 startete das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Wöchentlich werden an Kinder der teilnehmenden Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen-Anhalt kostenlose Extraportionen Obst und Gemüse verteilt. So können die Mädchen und Jungen die Vielfalt einer gesunden und schmackhaften Ernährung entdecken und kennenlernen.
Bis zum Ende dieses Schuljahres erhalten im Land ca. 19.200 Kinder in 202 Grund-, Förderschulen und Kindertagesstätten Schulobst und -gemüse. Eine wiederholte Teilnahme von Schulen und Kitas am Programm möglich. Nur Einrichtungen, die am laufenden Programm im Schuljahr 2015/2016 teilnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ansprechpunkt
- Eltern/Sorgeberechtigte wenden sich bei Fragen an Ihre Kita/Schule.
- Interessierte Kitas/Schulen wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.
- Lieferanten beantragen die Zulassung ebenfalls beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels und schließen mit Grund-, Förderschulen, Kitas und deren Träger entsprechende Vereinbarungen.
Frist
- Anträge auf Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm im Schuljahr 2016/2017 können ab 21.04. 2016 gestellt werden.
- Anträge auf Zulassung als Schulobstlieferant können jederzeit gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Das Schulobst wird von Schulobstlieferanten an drei Tagen pro Woche geliefert. Schule, Kita und deren Träger treffen mit dem Schulobstlieferanten eine Vereinbarung über Liefersortiment und Konditionen. Erst dann kann der Teilnahmeantrag vom Schulobstlieferanten gestellt werden. Der Schulobstlieferant muss im Vorfeld über eine Zulassung als Schulobstlieferant verfügen.
Die Schulobstlieferanten erhalten 0,32 € für die Portion (NEU: mind. 100 g) konventionell erzeugtes Schulobst und -gemüse. Für biologisch/ökologisch erzeugte Produkte gibt es 0,41 €. Die Bewilligung der Teilnahme erfolgt unter Berücksichtigung der regionalen Aufteilung.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Entnehmen Sie diese dem Internet oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.