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Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" anfordern


Sie können Fördermittel abrufen, wenn Ihnen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit bewilligt wurde.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.

Das BMZ veranlasst dann die entsprechende Auszahlung.

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Mittelanforderung

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Mittel jedoch innerhalb der Projektlaufzeit anfordern.

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt zeitnah und richtet sich nach dem in der Anforderung angegebenen Zahlungsdatum. Mit einem Antrag können auch mehrere Auszahlungen zu mehreren Terminen angefordert werden.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.

  • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Medien und Meinungsfreiheit