Kindertagesbetreuung anmelden
Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Volltext
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Voraussetzungen
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Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
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Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
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Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Gebühren für Kindertagesstätten in der Stadt Haldensleben
Gebühren für Kindertagesstätten in der Stadt Haldensleben
Anlage zur Kostenbeitragssatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt durch Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Haldensleben.
Der monatliche Kostenbeitrag für die Nutzung einer Kindertageseinrichtung bzw. die Inanspruchnahme einer Tagespflegestellebeträgt ab dem 01.08.2013:
Für die tägliche Betreuung in der Regelöffnungszeit von 6 bis 17 Uhr | Kinderkrippe | Kindergarten |
Für die tägliche Betreuung in der Regelöffnungszeit von 6 Uhr bis Schulbeginn und ab Schulschluss bis 17 Uhr | Hort |
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4 Stunden bzw. 20 Wochenstunden |
66,00 Euro |
62,00 Euro |
1 Stunde bzw. 5 Wochenstunden | 13,00 Euro |
5 Stunden bzw. 25 Wochenstunden | 82,50 Euro |
77,50 Euro |
2 Stunden bzw. 10 Wochenstunden | 26,00 Euro |
6 Stunden bzw. 30 Wochenstunden | 99,00 Euro |
93,00 Euro |
3 Stunden bzw. 15 Wochenstunden | 39,00 Euro |
7 Stunden bzw. 35 Wochenstunden | 115,50 Euro |
108,50 Euro |
4 Stunden bzw. 20 Wochenstunden | 52,00 Euro |
8 Stunden bzw. 40 Wochenstunden | 132,00 Euro |
124,00 Euro |
5 Stunden bzw. 25 Wochenstunden | 65,00 Euro |
9 Stunden bzw. 45 Wochenstunden | 148,50 Euro |
139,50 Euro |
6 Stunden bzw. 30 Wochenstunden | 78,00 Euro |
10 Stunden bzw. 50 Wochenstunden | 165,00 Euro |
155,00 Euro |
jede Stunde tägliche Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeit | 30,00 Euro |
11 Stunden bzw. 55 Wochenstunden | 181,50 Euro |
170,00 Euro |
Ferienbetreuung: | |
jede Stunde tägliche Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeit | 30,00 Euro |
30,00 Euro |
zuzüglich für 1 Stunde tägliche Betreuungszeit |
5,00 Euro |
Eine Unterteilung nach Feiertagen ist nicht möglich. In den Ferientagen beträgt die Mindestbetreuungszeit 5 Stunden täglich.
Für die in der Schule festgelegten beweglichen Ferientage besteht ein Ganztagesanspruch im Sinne des KiFöG §3 Abs. 3 Satz 2.
Kosten
Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.