Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" beantragen
Wenn Sie Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten schulen und stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Träger, die wichtige Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten beraten. Hierfür hat das BMAS das neue Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ins Leben gerufen.
Das Modellprogramm sucht neue Wege zur Ansprache von jungen Eingewanderten und von jungen Nachkommen Eingewanderter. Es wendet sich daher nicht an die Jugendlichen selbst, sondern an deren Bezugspersonen. Das können
- Eltern,
- Verwandte,
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und
- Sportlehrende und Lehrende aus Vereinen
sein. Diese Bezugspersonen werden in ihrer Rolle als Ratgeberinnen und Ratgeber geschult.
Ziel ist es, Barrieren für die Jugendlichen beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden und Wissen über den Übergang von der Schule zum Beruf zu vermitteln.
Es werden 2 Handlungsfelder gefördert:
- Handlungsfeld 1: Bezugspersonen stärken
- Handlungsfeld 2: Träger vernetzen
Bezugspersonen stärken
Durch die Arbeit von 16 regionalen und lokalen Trägern sollen die Bezugspersonen als Ratgeberinnen und Ratgeber Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote erhalten. Hiermit können sie junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung motivieren und unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:
- Durchführung von Schulungsangeboten,
- Besuche von Veranstaltungen,
- Angebote zur persönlichen Beratung und Vernetzung mit regionalen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt.
Idealerweise soll modellhaft in allen 16 Bundesländern 1 Projekt durchgeführt werden.
Träger vernetzen
Ein weiterer, bundesweit handelnder Träger soll die 16 Zuwendungsempfänger aus dem Handlungsansatz "Bezugspersonen stärken" untereinander vernetzen und ihre Arbeit unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:
- Durchführung von Netzwerkstreffen,
- Verbreitung von Informationen und guten Praktiken,
- Aufbereitung von Programmerfahrungen und Erstellung von unterstützenden Arbeitsmaterialien,
- Erstellung von digitalen Inhalten für die sozialen Medien,
- regelmäßige Dokumentation des Programms und Abschlussdokumentation.
Fördergebiet
Die Förderung soll besonders in Regionen mit schwierigem sozioökonomischem Umfeld erfolgen. Als ein schwieriges sozioökonomisches Umfeld gilt eine Region mit
- überdurchschnittlicher Jugendarbeitslosigkeit,
- einem überdurchschnittlichen Anteil an Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen,
- einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdungsquote,
- anderer aussagekräftiger Indikatoren.
Angaben zum Bildungsstand, Beruf, Einkommen sowie Wohnverhältnisse können ebenso entscheidend sein.
Art und Umfang
Sie erhalten die Förderung für ein Projekt im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken" in der Regel für 3 Jahre. Im Handlungsfeld "Träger vernetzen" beträgt die Dauer 3,5 Jahre,
Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.
Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken« sollten pro Antrag die Höhe von 830.000 Euro nicht überschreiten. Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Träger vernetzen" sollen die Obergrenze von 3.100.000 Euro nicht überschreiten.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
Projekte zu prüfen.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen
- als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
-
als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
- Kommune (Stadt, Landkreis, Gemeinde)
- Träger der freien Wohlfahrtspflege und anderer gemeinnütziger Träger
- gemeinnütziger Verein und Verband (etwa als Migrantenorganisation),
- sozialer Dienstleister (Träger der Beschäftigungsförderung, Aus- und Weiterbildung sowie Bildungs- und Beschäftigungsträger)
Beachten Sie folgende Voraussetzungen:
- Sprachkenntnisse aus der (post)migrantischen Community und digitale Kompetenzen der Projektmitarbeitenden sind erwünscht und vorteilhaft.
- Die Projekte müssen gemeinsam und kooperativ mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Partnern vor Ort umgesetzt werden.
- Sie können die Weiterleitung der Zuwendung durch an Dritte (Teilprojekte) beantragen. Sie können bis zu 3 Weiterleitungsempfänger in das Projekt einbinden.
- Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
- Eine Doppelförderung des Projekts ist ausgeschlossen (EU, Bund, Länder). Vorhandene Programme und Strukturen müssen aufeinander abgestimmt und Doppelstrukturen vermieden werden.
- Ihre Gesamtfinanzierung, sowie insbesondere die Mitfinanzierung des Projekts durch den Projektträger in Höhe von mindestens 10 Prozent muss gesichert sein.
- Wenn Sie den Eigenanteil nicht erbringen, kann dies zum Widerruf des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Zuwendung führen.
- Die Förderung der Maßnahmen, die zu Ihren Pflichtaufgaben gehören, sind ausgeschlossen.
- Bereits begonnene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.
- Sie sind verpflichtet, die Fördermittel sparsam und wirtschaftlich sowie zweckentsprechend einzusetzen.
Sie müssen ihre fachliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen
Erforderliche Unterlagen
Für die Interessenbekundung:
- ausgefülltes Projektkonzept (Vorhabenkonzept)
- Skizzierung des bereits erfolgten Austauschs mit arbeitsmarktpolitisch relevanten Akteuren im ausgewählten Programmgebiet (Absichtserklärungen und Kooperationsvereinbarungen)
- alle erforderlichen Angaben im Förderportal Z-EU-S
Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022. Es folgen die Phasen der Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen und des förmlichen Antragsverfahrens.
Frist
Die Frist für die Einreichung der Förderanträge im Rahmen des Antragsverfahrens wird noch festgelegt und mitgeteilt.
Rechtsbehelf
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
Formulare
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren des ESF Plus-Programms "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen konnten Sie über den OnlineDienst Förderportal Z-EU-S einreichen. Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022.
- Die Begutachtung wird mit Hilfe der Bewertungskriterien durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal ZEU-S zu stellen. Die Bewilligung erfolgt durch die DRV KBS.
Der planmäßige Programmstart ist Mai 2023.
Wenn Ihr Projekt bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.
Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe l) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
- Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- In Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-ESF-Bund)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-Gk-ESF-Bund)
- Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Rat geben - Ja zur Ausbildung! " vom 20.06.2022 (BAnz AT 08.07.2022 B2)