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Erlaubnis als Buchmacher beantragen


Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt für

  • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
  • die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Fristen

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) – bei juristischen Personen von der/den für sie handelnden Person (en)
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachergewerbe als Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Der Antragsteller kann den Nachweis fachlicher Eignung auch auf andere Weise erbringen, in diesem Fall ist eine Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes einzuholen.
  • Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von 25 000,00 Euro. Dabei hat der Antragsteller nachzuweisen, dass es sich hierbei auch nicht teilweise um geliehenes Geld oder um Kapital aus einer Teilhaberschaft Dritter handelt.
  • bei juristischer Person (GmbH):
    • Gesellschaftervertrag
    • Handelsregisterauszug
  • Grundrisszeichnung der Wettannahmestelle und Ablichtung des Mietvertrages (ggf. Eigentumsnachweis) für dieses Geschäftslokal

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Buchmacher