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Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen


Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde

Rechtsgrundlage

§49 Abs 2 WHG

Rechtsbehelf

Widerspruch

Siehe auch