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Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen


Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde

Rechtsgrundlage

49 Abs 3 Satz 2 WHG

Rechtsbehelf

Widerspruch

Siehe auch

  • Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung