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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen


Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 62  Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) durchzuführen, für Sonderbauten nach § 50 BauO LSA  ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO LSA durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular.

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen gem. Bauvorlageverordnung eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Diese/r muss, soweit ein Gebäude errichtet oder geändert werden soll, bauvorlageberechtigt sein. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
 

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Siehe auch