Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Volltext
Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Ansprechpunkt
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)