Inhalt

Anerkennung einer Forstwirtschaftliche Vereinigung beantragen


Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

Allgemeine Informationen

Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
  • die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
  • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Gebühren (Kosten)

  • 1,00 – 51,00 Euro;
  • auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

Fristen

Bearbeitungsdauer

Ca. vier bis sechs Wochen

Rechtsgrundlage

§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

Anträge / Formulare

Formlose schriftliche Antragstellung

  • Forstwirtschaftliche Vereinigung