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Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen


Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Frist

Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

EUR 30,00 bis EUR 45,00

Voraussetzungen

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
    • Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit