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Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen


In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Volltext

Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:

  • die Art und den Gegenstand des Unternehmens
  • Ihre Tätigkeit
  • die Beteiligungsverhältnisse oder
  • die Rechtsform Ihres Unternehmens.

Voraussetzungen

In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen, die

  • für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
  • die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
  • die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.

Beispiele:

  • Tätigkeiten sind hinzugekommen oder fallen weg.
  • Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern.
  • Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
  • Ein Wechsel der Rechtsform liegt vor.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbemeldung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung online oder per Post erledigen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)