Die zuständige Stelle überprüft auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen, ob und in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Qualifikationsanforderungen für die Laufbahn entspricht, zum Beispiel anhand von Inhalt und Dauer der Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung oder weiteren Qualifikationen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung
- Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.