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Wärmeplanung

Haldensleben hat sich früh auf den Weg gemacht und als eine der ersten Kommunen in Sachsen-Anhalt eine Förderung beantragt und bewilligt bekommen und die Wärmeplanung abgeschlossen. Hier finden Sie den Abschlussbericht und weitere Dokumente und es werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich gerne an: klimaschutz@haldensleben.de

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das wesentliche Schritte aufzeigt, um eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung in Haldensleben langfristig sicherzustellen. Sie besteht im Wesentlichen aus einer

  • Analyse der aktuellen Situation der Wärmeversorgung,
  • der Identifizierung von Potenzialen für erneuerbare Energien,
  • der Einteilung der Stadt Haldensleben in verschiedene Versorgungsgebiete und
  • einem Maßnahmenkatalog.

Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht festgehalten und werden in den verschiedenen Wärmeplänen räumlich und grafisch dargestellt.  Es werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt die unterschiedlichen Bereiche der Stadt zukünftig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Dabei lässt sich eine zentrale Wärmeversorgung über Nahwärmenetze von dezentralen bspw. über Wärmepumpen unterscheiden.

Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung, die durch die Eigentümer spezifisch getroffen werden muss.

Warum braucht es die kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung zeigt den Weg für eine Wärmewende auf. Diese wird vor allem aufgrund des Klimawandels, aber auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit dringend benötigt.

Klimawandel

Die Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt deutlich spürbar und werden über die kommenden Jahrzehnte weiter zunehmen. Um die Gefahren und Belastung durch Extremwetterereignisse, wie Starkregen und Hitzewellen zu begrenzen, wurde in Deutschland das Klimaschutzgesetz verabschiedet. In diesem wird das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgelegt. Über 50 % des Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Wärmebereitstellung benötigt. Aber während beim Strom 2024 bereits über 50 % durch erneuerbare Energien erzeugt wurden, sind dies im Wärmebereich noch weniger als 20 %.

Wirtschaftlichkeit und Sicherheit

Die Wärmeplanung zeigt eine bezahlbare und sichere Energieversorgung auf. Die instabile geopolitische Lage macht deutlich, in welche Abhängigkeiten wir uns begeben, wenn wir weiter von fossilen Energieimporten abhängig sind. Dieses Geld fließt zudem in andere, oft nicht demokratische Länder und wird teilweise zur Finanzierung von Kriegen verwendet. Zudem werden fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl zunehmend teurer, während Strom aus Solar- und Windenergie günstiger werden. Die zukünftige Wärmeversorgung wird daher hauptsächlich über lokale und erneuerbare Energien gedeckt werden. Weitere Einsparmöglichkeiten gibt es zudem im Gebäudebereich, bspw. bei unzureichend oder ungedämmten Gebäuden oder schlecht eingestellten Heizungsanlagen.

Unter anderem aus den oben genannten Gründen wurde das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen: Dieses Bundesgesetz gibt vor, dass jede Kommune in Deutschland mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 einen Plan vorlegt, wie sie zukünftig klimaneutral heizen will.

Wie ist die kommunale Wärmeplanung in Haldensleben abgelaufen?

Bereits im Klimaschutzkonzept der Stadt Haldensleben aus dem Jahr 2019 wurde das große Potenzial zur Nutzung von Abwärme hervorgehoben. Als wichtige Maßnahme wurde daher die Erstellung eines Abwärmekatasters vorgesehen. Anfang 2022 beantragte die Stadt Fördermittel für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Aufgrund geänderter Förderbedingungen musste der Antrag erneut eingereicht werden und wurde im Mai 2023 bewilligt. Im September 2023 wurde mit der Wärmeplanung begonnen. Für die Durchführung wurde das Ingenieurbüro Plancon aus Trier beauftragt.  Im Rahmen des Projekts fanden verschiedene Austauschformate mit den Stadtwerken Haldensleben, großen Industrieunternehmen und den Wohnungsbaugesellschaften statt. Auf dieser Grundlage wurden eine Bestands- und Potenzialanalyse sowie ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung erarbeitet. Die Ergebnisse wurden im März 2025 dem Stadtrat vorgestellt. Anschließend erfolgten von Juli bis August 2025 die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben beschloss der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung in seiner Sitzung am 18. Juni 2026.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich als Mieter?

Allgemein ist zu beachten: Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die vorgeschlagenen Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung, die durch die Eigentümer getroffen werden muss.

Als Mieter können Sie sich zunächst bei Ihrem Vermieter über geplante Maßnahmen informieren. Falls eine energetische Sanierung ansteht, können die entstehende Kosten in gesetzlich festgelegten Rahmen auf die Mieter umverteilt werden. Allerdings nur, wenn durch die Maßnahme eine Energieeinsparung zu erwarten ist.

Als Mieter haben Sie meist nur begrenzte Kontrolle über die Heizungsanlage in Ihrer Wohnung. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie eine Wanddämmung nur in Absprache mit dem Vermieter möglich. Dennoch gibt es einige Verhaltensweisen, die zu Einsparungen führen können, bspw.:

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich als Eigentümer?

Allgemein ist zu beachten: Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die vorgeschlagenen Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung, die durch die Eigentümer getroffen werden muss.

Als Eigentümer: Als Eigentümer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Sie gesetzlich verpflichtend. Die Empfehlungen der kommunalen Wärmeplanung können darüber hinaus für Sie interessant sein und als Orientierung dienen. Verpflichtend allerdings das). Da in Haldensleben aus aktueller Sich kein Ausbau der Nahwärme angedacht ist, betrifft dies vor allem die Maßnahmen M7 bis M10 aus der Kategorie Sanierung und M4 bis M6 aus der Kategorie Dezentrale Heizungsanlage, welche im Maßnahmenkatalog zu finden sind.

Oftmals ist es empfehlenswert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, um zunächst den Wärmebedarf zu verkleinern. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die relativ kostengünstig und teilweise selber durchgeführt werden können. Bei umfassenden Sanierungen ist eine Energieberatung zu empfehlen und oftmals die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sinnvoll, welcher z.B. Maßnahmen wie die Dämmung von Dach, Kellerdecke und Fassade oder den Austausch von Fenstern oder beinhaltet.

Um den Wärme- und Strombedarf nachhaltig zu decken, sollten Heiztechnologien mit erneuerbare Energien betrieben werden, beispielsweise über Wärmepumpe, die mit Luft, Erdwärmesonden oder -kollektoren betrieben wird, die Umstellung auf eine Biomasseheizung oder die Unterstützung über Solarthermiekollektoren. Über Photovoltaikanlagen können Sie den Strombedarf in Teilen selber decken. Hier bietet das Solardachkataster einen ersten Überblick, ob sich eine Anlage lohnen kann - auch in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Wenn Sie Ihr Gebäude vermieten sollten Sie bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen möglichzeitig Ihre Mieter informieren, damit sich diese auf temporären Unannehmlichkeiten und eventuelle Kostensteigerungen einstellen können.

Entstehen für mich als Eigentümer Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?

Nein, die Wärmeplanung schlägt Maßnahmen vor und enthält keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben oder Garantien. Vorgaben für Eigentümer sind allerdings im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben.

Ist die kommunale Wärmeplanung in Haldensleben abgeschlossen?

Der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in Haldensleben wurde vom 01.07.2023 bis zum 31.03.2025 durchgeführt und der Wärmeplan am 18.06.2026 vom Stadtrat beschlossen. Spätestens alle fünf Jahre müssen die Daten aktualisiert und angepasst werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden mit allen Akteuren fortlaufend abgeglichen und wenn möglich schrittweise umgesetzt, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in Haldensleben bis 2045 zu erreichen.

Wie ist der Zusammenhang zwischen Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind miteinander verbunden. Durch beide Gesetze soll die Energieeffizienz im Gebäudesektor gesteigert, die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt und die Treibhausgasemissionen nachhaltig gesenkt werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, legt die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es setzt die Gebäude-und die Energieeffizienz-Richtlinie der EU auf nationaler Ebene um. So wird unter anderem vorgeschrieben, dass in Neubauten, welche ab 2024 in Neubaugebieten errichtet werden, nur noch Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen. Für Bestandsgebäude gilt diese Vorgabe in Haldensleben erst ab dem 30. Juni 2028. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt und repariert werden, bis ein Austausch nötig ist. Ab 2045 müssen alle Heizsysteme vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aktuell ist eine Überarbeitung des GEG angekündigt, welche allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Die kommunale Wärmeplanung bildet dafür die strategische Grundlage: Sie identifiziert lokale Potenziale, zeigt Versorgungsoptionen auf und kann durch den Stadtrat konkretisiert werden – etwa durch Satzungen, die Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen festlegen. Diese rechtliche Verzahnung ist im GEG (§ 71k) geregelt. Der Wärmeplan selbst entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern dient lediglich als Orientierungs- und Steuerungsinstrument. Aus der Wärmeplanung selbst ergeben sich somit weder rechtlich verbindliche Pflichten noch Garantien.

Wie geht es nach der kommunalen Wärmeplanung in Haldensleben weiter?

Die kommunale Wärmeplanung dient als strategische Planungsgrundlage, um den Wärmebereich in Haldensleben bis 2045 zu dekabonisieren. Gerade Energiekosten, Förderprogramme, gesetzliche Rahmenbedingungen und technische Möglichkeiten sind dabei sehr dynamisch und kontinuierlich berücksichtigt werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist daher ein regelmäßiges Austauschformat der größten Akteure wie Energieversorger, Stadtverwaltung, Wohnungsgesellschaften und größerer Betriebe angedacht. Die kommunale Wärmeplanung muss gesetzlich verpflichtend alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Die Ergebnisse sollen für die Bürger aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Ferner versucht die Stadtverwaltung Bürger so gut wie möglich bei der Wärmewende zu unterstützen.

Wo kann ich mich weiter informieren und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Es gibt zahlreiche Akteure, die seriöse Informationen und Hilfestellungen bieten. Vor allem ist hier auf das Angebot der Verbraucherzentrale zu verweisen, welche kostenlose telefonische und günstige Vor-Ort Beratungen anbieten

Weitreichende Informationen und einfach übersichtliche Energiespar-Checks finden Sie auf der Seite von CO2-Online, ob Überprüfung der Modernisierungsmaßnahme, der Heizenergie, der Eignung für Wärmepumpen, Fördermöglichkeiten oder der Thermostate (externer Link)

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt berät ebenfalls Verbraucher und veröffentlicht Energiespartipps. Falls Sie bauen oder sanieren wollen, ist die aktualisierte Bauherrenmappe sehr empfehlenswert und kann online herunter geladen (externer Link) oder im Bürgerbüro der Stadt Haldensleben ausgeliehen werden.

Energieberatungen werden bspw. durch Energieberater durchgeführt. Diese können auch einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, welcher bei der BEG Förderung wiederrum zu einer 5% erhöhten Förderquote führen kann. Die eingetragenen Energieberater finden Sie hier (externer Link).

Die verbreitetste Fördermöglichkeit ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).