Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:
- Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:
- Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres