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Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

  • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein. Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen . Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Arbeitnehmende, die nach ausländischem Recht Ihren Arbeitsort in Deutschland haben.
  • mit Ihrem Kind im selben Hau shalt leben. Dafür ist kein gemeinsam angemeldeter Wohnsitz nötig.
  • das Kind selbst betreuen und erziehen.
  • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.