Inhalt
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
  • In Prostitutionsstätten müssen Sie gewährleisten, dass die für die sexuellen Dienstleistungen genutzten Räume bestimmten Standards entsprechen. Dazu gehört:
    • die Räume sind von außen nicht einsehbar
    • die Stätte verfügt über ein sachgerechtes Notrufsystem
    • die Türen können jederzeit von innen geöffnet werden
    • die Räume sind nicht zur Nutzung als Wohn- und Schlafraum bestimmt.
  • Die Prostitutionsstätten verfügen weiterhin:
    • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
    • über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
    • über individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
  • Das Prostitutionsfahrzeug erfüllt die Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge. Dazu gehören:
    • ein ausreichend großer Innenraum
    • eine angemessene Innenausstattung
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung
    • eine gültige Betriebszulassung
    • das Fahrzeug ist in technisch betriebsbereitem Zustand
    • die Türen sind jederzeit von innen zu öffnen
    • über technische Vorkehrungen ist jederzeit Hilfe erreichbar
  • Für die für Prostitutionsveranstaltungen genutzten Räume gelten die Mindestanforderungen für Prostitutionsstätten entsprechend.