- zuständig für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde
- zuständig für beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der Sie eingesetzt werden sollen, wenn keine zentrale Stelle für das Verfahren eingerichtet wurde
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