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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind miteinander verbunden. Durch beide Gesetze soll die Energieeffizienz im Gebäudesektor gesteigert, die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt und die Treibhausgasemissionen nachhaltig gesenkt werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, legt die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es setzt die Gebäude-und die Energieeffizienz-Richtlinie der EU auf nationaler Ebene um. So wird unter anderem vorgeschrieben, dass in Neubauten, welche ab 2024 in Neubaugebieten errichtet werden, nur noch Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen. Für Bestandsgebäude gilt diese Vorgabe in Haldensleben erst ab dem 30. Juni 2028. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt und repariert werden, bis ein Austausch nötig ist. Ab 2045 müssen alle Heizsysteme vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aktuell ist eine Überarbeitung des GEG angekündigt, welche allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Die kommunale Wärmeplanung bildet dafür die strategische Grundlage: Sie identifiziert lokale Potenziale, zeigt Versorgungsoptionen auf und kann durch den Stadtrat konkretisiert werden – etwa durch Satzungen, die Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen festlegen. Diese rechtliche Verzahnung ist im GEG (§ 71k) geregelt. Der Wärmeplan selbst entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern dient lediglich als Orientierungs- und Steuerungsinstrument. Aus der Wärmeplanung selbst ergeben sich somit weder rechtlich verbindliche Pflichten noch Garantien.