Ergänzungswahl Ortschaftsrat Satuelle am 6. September 2026
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Börde hat am 29.04.2026 gem. § 42 Absatz 5 Satz 1 und 4 KVG LSA die Voraussetzungen für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Satuelle festgestellt.
Gemäß § 49 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurde der Tag der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Satuelle auf Sonntag, den 06.09.2026, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt.
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
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Formblätter für eine Unterstützungsunterschrift sind beim Wahlleiter anzufordern. Bei der Anforderung sind der Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der einreichenden Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese oder der Name des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben. Parteien und Wählergruppen haben ferner zu bestätigen, dass die Bewerber bereits nach § 24 Abs. 1 KWG LSA aufgestellt worden sind.