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Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an Bundeswehr nicht mehr möglich

Zum 1. Januar 2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeit der Einrichtung einer Übermittlungssperre an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufhebt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach §36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos.

Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger der Datenübermittlung an die Bundeswehr widersprechen, künftig ist das jedoch nicht mehr möglich. Bereits bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden automatisch gelöscht.

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dieser Anpassung am 19. Dezember 2025 zu.

Die Gesetzesänderung betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren, sofern erteilt, bleiben bestehen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Gesetzesänderung nicht alle Formulare sofort an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden können.

Sollte Ihr Antragsformular noch die Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 36 Absatz 2 BMG enthalten, so kann dieser dennoch nicht mehr im Melderegister erfasst werden.

21.01.2026